Bildungsscheck des Landes NRW

I. Was ist ein Bildungsscheck?

Der Bildungsscheck soll Beschäftigte und Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit durch lebensbegleitendes Lernen zu verbessern.
Mit dem Bildungsscheck gewährt das Land NRW mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds einen Zuschuss zu den Ausgaben für berufliche Weiterbildung.
Diesen Zuschuss erhält die auf dem Bildungsscheck eingetragene Person nicht direkt. Vielmehr wird Unternehmen oder Beschäftigten durch den Bildungsscheck die Möglichkeit eröffnet, bei Buchung eines Weiterbildungskurses das Kursentgelt nur zur Hälfte zu bezahlen und die andere Hälfte (max. 500 €) mit dem Bildungsscheck zu begleichen. Dabei ist zu beachten, dass Kursentgelte im Sinne des Bildungsschecks nur die Teilnahme- und Prüfungsentgelte, nicht jedoch Fahrtkosten, Kosten für Unterkunft und Verpflegung oder gesondert ausgewiesene teilnehmerbezogene Kosten für Lehr- und Lernmittel umfassen.
Mit einem Bildungsscheck kann jeweils nur eine Weiterbildungsmaßnahme anteilig gefördert werden.

Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung behilflich.
Sie erreichen uns unter 02152 5567600

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